Hilfe, Beratung und Unterstützung

 

Für den Ernstfall vorsorgen

 

Wussten Sie, dass bei schwerwiegender Krankheit oder einem Unfall und daraus resultierender persönlicher Entscheidungsunfähigkeit die Eingriffe des Staates in ihre persönlichen Angelegenheiten, z.B. in Ihre Gesundheit und Ihre Finanzen, sehr tief sein können?

 

 Sorgen Sie vor, denn das kann Ihnen viele Sorgen und Leid ersparen.

 

Ich unterstütze Sie gern bei der Erkundung Ihrer Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihres eigenen freien Willens zu Pflege und Vertretung, beim Ausfüllen der Formulare und zeige Ihnen Wege auf, wie Ihr Wille auch uneingeschränkt Beachtung findet. Es ist keine juristische Beratung, der es auch nicht unbedingt bedarf.

 

 

Grund 1: Nichts im Leben ist vorhersehbar

 

Schicksalsschläge wie Unfälle oder schwere Erkrankungen können jeden treffen.. Auch wenn der Gedanke unangenehm ist, sollten Sie sich für so einen Fall absichern und Vorsorge treffen. Wenn Sie Ihren Willen im Notfall nicht mehr äußern können, tritt die Patientenverfügung ein – sie sorgt dafür, dass Ärzte Ihren Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen beachten.

 

Grund 2: Angehörige entlasten

 

Wenn Sie auf der Intensivstation liegen, geht es auch Ihren Angehörigen nicht gut. Besonderer Druck lastet auf den Angehörigen, wenn Sie keine Wünsche und Vorstellungen verfasst haben. Ihre Angehörigen sollen nun wissen, was für medizinische und pflegerische Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Wissen Sie es nicht und/ oder haben sie nichts Schriftliches von Ihnen, übernimmt der Arzt bzw. das Gericht. Mit konkreten schriftlichen Vorgaben können Sie Ihren Willen vorher festlegen und sich mit Ihren Angehörigen austauschen. Je konkreter Ihre Verfügungen und Vollmachten, desto mehr Last nehmen Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall ab!

 

Grund 3: Lebensqualität statt Überleben

 

Für viele Menschen ist eine gewisse Lebensqualität wichtiger als möglichst langes Überleben. Die Palliativmedizin bietet zum Beispiel viele Behandlungen, die eine Erhaltung der Lebensqualität des Patienten als Ziel haben – und nicht die Lebensverlängerung um jeden Preis. Mit einer Patientenverfügung können Sie eine solche palliativ medizinische Behandlung einfordern und sich für mehr Lebensqualität als Patient entscheiden. Häufig können Sie dafür intensivmedizinische Maßnahmen ablehnen.

 

Grund 4: Würde und Selbstbestimmung

 

Mit einer Patienten- und Betreuungsverfügung sowie der Vorsorgevollmacht legen Sie Ihren Willen vor dem Ernstfall fest. So wird Ihr Wille auch durchgesetzt, wenn Sie geschäftsunfähig sind und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Das ist besonders wichtig, weil das moderne Gesundheitssystem und intensivmedizinische Maßnahmen nicht immer mit würdevollem und selbstbestimmten Sterben vereinbar sind. Mit einer Patientenverfügung können Sie aber z.B. genau festlegen, welche Maßnahmen und Situationen Sie ablehnen – das garantiert Würde und Selbstbestimmung auf der Intensivstation.

 

 

 

Grund 5: Mündliche Aussagen sind nicht genug

 

Sie haben mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche im Ernstfall gesprochen? Seit dem 01. September 2009 nützt Ihnen das wenig! Sie müssen Ihren Willen bezüglich medizinischen und pflegerischen Situationen in jedem Fall schriftlich festhalten. Ein Notar ist dafür jedoch nicht nötig – eine ausgedruckte und unterschriebene Patientenverfügung reicht aus.

 

Grund 6: Umfassende Gestaltungsmöglichkeiten

 

Mit einer Patientenverfügung können Sie sämtliche Fragen der medizinischen Behandlung und Nichtbehandlung regeln. Sie können zum Beispiel bestimmen, ob Sie wiederbelebt werden möchten, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Situation Sie lebensverlängernde Behandlungen ablehnen, ob Sie künstlich ernährt werden möchten und vieles mehr. Wichtig ist, dass Sie alle Entscheidungen so präzise wie möglich formulieren!

 

Grund 7: Patientenverfügung verpflichtet Ärzte

 

Im Gegensatz zu anderen Vorsorgedokumenten sind diese Dokumente verpflichtend. Sofern Ihr Wille schriftlich festgehalten und konkret ist, müssen sich Gerichte, behandelnde Ärzte und Betreuer daran halten! Wenn sich Ärzte wissentlich z.B. nicht an Ihre wirksame Patientenverfügung halten, verstoßen sie gegen das Selbstbestimmungsrecht und machen sich strafbar. Das ist bereits seit 2003 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt.

 

 

 

Wenn Ihnen Selbstbestimmung, Würde und Vorsorge wichtig sind, kommen Sie an einer Patienten- und Betreuungsverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht kaum vorbei – denn ohne diese überlassen Sie dem Gericht, Betreuern und Ärzten wichtige Entscheidungen über Ihr Leben und Ihren Tod.

 

 

 

Patienten-verfügung

In einer Patientenverfügung ist die Willenserklärung einer Person hinterlegt für den Fall, dass sie diesen Willen nicht mehr wirksam gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann. Im Fokus stehen medizinische Maßnahmen, z.B. ob und wie lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht sind.

Betreuungs-verfügung

Durch die Betreuungsverfügung besteht die Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass eine Person selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Die Betreuungsvefügung tritt nur dann in Kraft,  wenn es tatsächlich erforderlich ist.

Vorsorge-vollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Damit wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers. Unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten ist unbedingt erforderlich !